Erholungs- und  Freizeitzentrum Schwarzachtalseen

Park­platz an den Schwarz­ach­tal­seen ab 1. April kostenpflichtig

Am Montag, 1. April 2024 wird das neue digi­tale, schran­ken­lose Park­sys­tem des Münch­ner Unter­neh­mens Peter Park System GmbH an den Schwarz­ach­tal­seen in Betrieb genom­men. Die Bewirt­schaf­tung der Park­flä­che erfolgt bis einschließ­lich 31. Okto­ber. Die neue Lösung funk­tio­niert ticket- und schran­ken­los, die Park­dauer wird auto­ma­tisch über daten­schutz­kon­forme Kenn­zei­chen­er­ken­nung berech­net. Bezahlt wird an benut­zer­freund­li­chen Kassen­au­to­ma­ten oder per Parkster-App.

Schran­ken­lo­ses Parken – Funk­ti­ons­weise und Wissens­wer­tes für Parkende:
Beim Ein- und Ausfah­ren wird das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs mithilfe eines Scan­ners gele­sen und auto­ma­tisch die Park­dauer ermit­telt. Die Kassen­au­to­ma­ten lassen sich schnell und einfach bedie­nen und bieten umfang­rei­che Zahlungs­mög­lich­kei­ten mit Bargeld, mit Karte sowie per Apple und Google Pay (NFC). Alter­na­tiv können Nutzer über die Parks­ter-App bezah­len. Wich­ti­ger Hinweis für alle Barzah­ler: Klein­geld bereit­hal­ten, denn der Auto­mat gibt kein Wech­sel­geld zurück. Er weist jedoch deut­lich beim Bezahl­vor­gang darauf hin, den man unter­bre­chen kann, um den genauen Betrag einzu­wer­fen oder sich für Karten­zah­lung (EC- und Kredit­karte) zu entschei­den. Die ausge­hängte Beschil­de­rung erin­nert daran, das Bezah­len nicht zu vergessen.

Auto­fah­rer bezah­len am Ende ihres Park­auf­ent­hal­tes und fahren anschlie­ßend umge­hend von der Parkfläche.

Wohn­mo­bil­fah­rer bezah­len direkt bei Ankunft für ihren Aufent­halt. Fahr­rä­der, Roller und Motor­rä­der parken kostenfrei.

Schwer­be­hin­der­ten-Park­plätze: An gewohn­ter Stelle unweit des Restau­rants befin­den sich drei Park­plätze für Schwer­be­hin­derte. Das Parken für Schwer­be­hin­derte ist weiter­hin mit einem gülti­gen Berech­ti­gungs­aus­weis möglich. An den ausge­wie­se­nen Stell­plät­zen sind Schil­der aufge­stellt. Darauf ist ein QR-Code abge­bil­det, der mit dem Smart­phone gescannt werden kann und auf eine Inter­net­seite weiter­lei­tet. Auf dieser können die Daten des Nutzers hinter­legt sowie die Park­be­rech­ti­gung hoch­ge­la­den werden. Der Park­sys­tem­an­bie­ter prüft die Berech­ti­gung und schal­tet danach das Kfz-Kenn­zei­chen frei.

Aktu­elle Stundentarife:

Park­ge­büh­ren für Pkw
(gültig vom 1. April bis 31. Oktober)

Bis zu 1 h: 1,50 Euro
Bis zu 2 h: 3,00 Euro
Bis zu 3 h: 4,50 Euro
Bis zu 4 h: 6,00 Euro
Bis zu 5 h: 7,50 Euro
Über 5 h (Tages­karte): 9,00 Euro

Tages­karte für Wohn­mo­bile (24 h): 14,00 Euro
Motor­rä­der, Roller und Fahr­rä­der: frei

Jahres­park­kar­ten 2024

Jahres­park­kar­ten für die kosten­pflich­tige Saison vom 1. April 2024 bis 31. Okto­ber 2024 sind ab Diens­tag, 02.04.2024 zum Preis von 60,00 Euro (je PKW) in den Bürger­meis­ter­äm­tern Ertin­gen und Her­bertingen während den Öffnungs­zei­ten erhält­lich. Beim Kauf der Jahres­kar­ten wird das Kfz-Kenn­zei­chen notiert, für das die Jahres­karte gilt. Die Jahres­karte gilt nicht für Wohn­mo­bile und den Wohnmobilstellplatz.