Erholungs- und  Freizeitzentrum Schwarzachtalseen

Park­platz an den Schwarz­ach­tal­seen ab 1. April kostenpflichtig

Ab Diens­tag, 1. April 2025 ist der Park­platz an den Schwarz­ach­tal­seen kosten­pflich­tig. Wir bitten um Beach­tung. Die Bewirt­schaf­tung der Park­flä­che erfolgt bis einschließ­lich 31. Okto­ber. Die Bezah­lung erfolgt an den Auto­ma­ten. Die Zahlung erfolgt vor der Ausfahrt an den vorhan­de­nen Kassen­au­to­ma­ten oder per Parks­ter-App. Für PKWs gibt es außer­dem die Möglich­keit im Voraus oder im Nach­gang (bis 24h nach der Ausfahrt) per Online-Zahlung erfol­gen (siehe www​.schwarz​ach​tal​seen​.de).

Weitere Infor­ma­tio­nen siehe auch www​.schwarz​ach​tal​seen​.de/​p​r​e​i​se/

Schran­ken­lo­ses Parken – Funk­ti­ons­weise und Wissens­wer­tes für Parkende:
Beim Ein- und Ausfah­ren wird das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs mithilfe eines Scan­ners gele­sen und auto­ma­tisch die Park­dauer ermit­telt. Die Kassen­au­to­ma­ten lassen sich schnell und einfach bedie­nen und bieten umfang­rei­che Zahlungs­mög­lich­kei­ten mit Bargeld, mit Karte sowie per Apple und Google Pay (NFC). Alter­na­tiv können Nutzer über die Parks­ter-App bezah­len. Wich­ti­ger Hinweis für alle Barzah­ler: Klein­geld bereit­hal­ten, denn der Auto­mat gibt kein Wech­sel­geld zurück. Er weist jedoch deut­lich beim Bezahl­vor­gang darauf hin, den man unter­bre­chen kann, um den genauen Betrag einzu­wer­fen oder sich für Karten­zah­lung (EC- und Kredit­karte) zu entschei­den. Die ausge­hängte Beschil­de­rung erin­nert daran, das Bezah­len nicht zu vergessen.

Auto­fah­rer bezah­len am Ende ihres Park­auf­ent­hal­tes und fahren anschlie­ßend umge­hend von der Park­flä­che (oder ein vorher begrenz­tes Zeitvolumen).

Wohn­mo­bil­fah­rer bezah­len direkt bei Ankunft für ihren Aufent­halt. Fahr­rä­der, Roller und Motor­rä­der parken kostenfrei.

Schwer­be­hin­der­ten-Park­plätze: An gewohn­ter Stelle unweit des Restau­rants befin­den sich drei Park­plätze für Schwer­be­hin­derte. Das Parken für Schwer­be­hin­derte ist weiter­hin mit einem gülti­gen Berech­ti­gungs­aus­weis möglich. An den ausge­wie­se­nen Stell­plät­zen sind Schil­der aufge­stellt. Darauf ist ein QR-Code abge­bil­det, der mit dem Smart­phone gescannt werden kann und auf eine Inter­net­seite weiter­lei­tet. Auf dieser können die Daten des Nutzers hinter­legt sowie die Park­be­rech­ti­gung hoch­ge­la­den werden. Der Park­sys­tem­an­bie­ter prüft die Berech­ti­gung und schal­tet danach das Kfz-Kenn­zei­chen frei. Die Frei­schal­tung kann ebenso an den Bürger­meis­ter­äm­tern Ertin­gen und Herber­tin­gen erfolgen.

Aktu­elle Stundentarife:

Park­ge­büh­ren für Pkw
(gültig vom 1. April bis 31. Oktober)

Bis zu 1 h                                                            1,50 Euro
Bis zu 2 h                                                            3,00 Euro
Bis zu 3 h                                                            4,50 Euro
Bis zu 4 h                                                            6,00 Euro
Bis zu 5 h                                                            7,50 Euro
Über 5 h (Tages­karte)                                  9,00 Euro
Jahres­park­karte Pkw 60,00 Euro

Tages­karte für Wohn­mo­bile (24 h)         14,00 Euro

Motor­rä­der, Roller und Fahr­rä­der frei