Ab Dienstag, 1. April 2025 ist der Parkplatz an den Schwarzachtalseen kostenpflichtig. Wir bitten um Beachtung. Die Bewirtschaftung der Parkfläche erfolgt bis einschließlich 31. Oktober. Die Bezahlung erfolgt an den Automaten. Die Zahlung erfolgt vor der Ausfahrt an den vorhandenen Kassenautomaten oder per Parkster-App. Für PKWs gibt es außerdem die Möglichkeit im Voraus oder im Nachgang (bis 24h nach der Ausfahrt) per Online-Zahlung erfolgen (siehe www.schwarzachtalseen.de).
Weitere Informationen siehe auch www.schwarzachtalseen.de/preise/
Schrankenloses Parken – Funktionsweise und Wissenswertes für Parkende:
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mithilfe eines Scanners gelesen und automatisch die Parkdauer ermittelt. Die Kassenautomaten lassen sich schnell und einfach bedienen und bieten umfangreiche Zahlungsmöglichkeiten mit Bargeld, mit Karte sowie per Apple und Google Pay (NFC). Alternativ können Nutzer über die Parkster-App bezahlen. Wichtiger Hinweis für alle Barzahler: Kleingeld bereithalten, denn der Automat gibt kein Wechselgeld zurück. Er weist jedoch deutlich beim Bezahlvorgang darauf hin, den man unterbrechen kann, um den genauen Betrag einzuwerfen oder sich für Kartenzahlung (EC- und Kreditkarte) zu entscheiden. Die ausgehängte Beschilderung erinnert daran, das Bezahlen nicht zu vergessen.
Autofahrer bezahlen am Ende ihres Parkaufenthaltes und fahren anschließend umgehend von der Parkfläche (oder ein vorher begrenztes Zeitvolumen).
Wohnmobilfahrer bezahlen direkt bei Ankunft für ihren Aufenthalt. Fahrräder, Roller und Motorräder parken kostenfrei.
Schwerbehinderten-Parkplätze: An gewohnter Stelle unweit des Restaurants befinden sich drei Parkplätze für Schwerbehinderte. Das Parken für Schwerbehinderte ist weiterhin mit einem gültigen Berechtigungsausweis möglich. An den ausgewiesenen Stellplätzen sind Schilder aufgestellt. Darauf ist ein QR-Code abgebildet, der mit dem Smartphone gescannt werden kann und auf eine Internetseite weiterleitet. Auf dieser können die Daten des Nutzers hinterlegt sowie die Parkberechtigung hochgeladen werden. Der Parksystemanbieter prüft die Berechtigung und schaltet danach das Kfz-Kennzeichen frei. Die Freischaltung kann ebenso an den Bürgermeisterämtern Ertingen und Herbertingen erfolgen.
Aktuelle Stundentarife:
Parkgebühren für Pkw
(gültig vom 1. April bis 31. Oktober)
Bis zu 1 h 1,50 Euro
Bis zu 2 h 3,00 Euro
Bis zu 3 h 4,50 Euro
Bis zu 4 h 6,00 Euro
Bis zu 5 h 7,50 Euro
Über 5 h (Tageskarte) 9,00 Euro
Jahresparkkarte Pkw 60,00 Euro
Tageskarte für Wohnmobile (24 h) 14,00 Euro
Motorräder, Roller und Fahrräder frei