In diesen Tagen startet das Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen bei sommerlichen Temperaturen in die Badesaison 2022. Pünktlich zum Saisonstart wurde in der vergangenen Woche das neue Badeaufsichtsgebäude eingeweiht. Mit finanzieller Unterstützung durch LEADER im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ist es uns nun möglich, dem Anspruch gerecht zu werden, unseren Badeaufsichten zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine geeignete Räumlichkeit und den Badegästen eine adäquate erste medizinische Versorgung bieten zu können. Das Badeaufsichtsgebäude erstellte die Ertinger Baufirma Fensterle als Generalunternehmen. Ergänzt wurde es durch eine Spende einer elektrischen Markise der Firma Flach Rolladenbau in Wolpertswende.
Vom 1. April bis 31. Oktober ist der Parkplatz des Erholungs- und Freizeitzentrums Schwarzachtalseen, sowohl am Badesee als auch am Sportsee, gebührenpflichtig (1,50 Euro pro Stunde, 9 Euro Tageskarte bzw. 14 Euro Wohnmobile). Die Entrichtung der Parkgebühr erfolgt an den Parkscheinautomaten. Am ersten Automaten an der Parkplatzeinfahrt ist neben der Münzzahlung auch die Zahlung per EC-Karte möglich. Für PKWs kann außerdem in den Rathäusern Ertingen und Herbertingen sowie im Café - Restaurant für 40 Euro eine Saisonparkkarte erworben werden (gilt nicht für den Wohnmobilstellplatz).
Das Café - Restaurant Schwarzachtalseen hat bis November dienstags bis sonntags (Montag Ruhetag) von 11.00 Uhr bis 20.30 Uhr geöffnet. Es erwarten Sie ein täglich wechselndes Tagesgericht, Kaffee und Kuchen sowie hausgemachte Pizza und Dinnete (auch zum Mitnehmen, To Go). Anfragen und Gruppenreservierungen nimmt das Café - Restaurant Schwarzachtalseen gerne entgegen (Telefon 07371-1069715).
Die Nutzung des Grillplatzes an den Schwarzachtalseen bedarf einer vorherigen Reservierung (Telefon 07586-920821, info@schwarzachtalseen.de)
Die Benutzungsordnung des Erholungs- und Freizeitzentrums Schwarzachtalseen, insbesondere das Verbot von Fahrrädern und Hunden auf der Anlage, gilt weiterhin. Diese sind ausschließlich auf dem Parkplatz und dem Radweg erlaubt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten um gegenseitige Rücksichtnahme.
LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union (ELER) und wird in Baden-Württemberg durch den Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) umgesetzt.
Link zur Webseite der LEADER Aktionsgruppe Oberschwaben: www.leader-oberschwaben.de