Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit Wirkung vom 18.03.2020 eine Verordnung sowie mit Wirkung vom 23.03.2020 eine Zweite Verordnung erlassen, in der geregelt ist, dass unter anderem der Betrieb von Schwimmbädern, Spaßbädern…



