Erholungs- und  Freizeitzentrum Schwarzachtalseen

Will­kom­men im Erho­lungs- und Frei­zeit­zen­trum Schwarzachtalseen

Wir freuen uns, Sie in unse­rem Erho­lungs- und Frei­zeit­zen­trum Schwarz­ach­tal­seen will­kom­men zu heißen. Bitte beach­ten Sie bei Ihrem Besuch Folgendes:

  • Der Bade­see ist zum Schwim­men und Baden vorge­se­hen. SUPs sind hier nicht erlaubt. Gerne können Sie Ihr SUP im Wasser­sport­see in unmit­tel­ba­rer Nähe des Bade­sees nutzen. Hier ist jedoch das Baden und Schwim­men verboten.
  • Unsere Anlage verfügt über 24 Wohn­mo­bil­stell­plätze, je 3 mit Blick­rich­tung zum See in den gekenn­zeich­ne­ten Park­buch­ten. Hier befin­den sich auch Strom­säu­len. Sind diese 24 Wohn­mo­bil­stell­plätze bereits belegt, suchen Sie bitte einen ande­ren Wohn­mo­bil­stell­platz außer­halb unse­rer Anlage auf (z.B. Bad Saul­gau Ther­mal­bad). Das Parken auf den PKW-Park­plät­zen ist den PKWs vorbehalten. 
  • Das Zelten und Campen ist auf der gesam­ten Anlage nicht erlaubt.
  • Die Entrich­tung der Park­ge­bühr für den Bade­see und den Sport­see ist an den Park­au­to­ma­ten mit Münz­geld möglich. Am Auto­ma­ten an der Park­platz­ein­fahrt ist ebenso EC-Zahlung möglich.
  • Das Café & Restau­rant Schwarz­ach­tal­seen hat Diens­tag bis Sonn­tag ab 11.30 Uhr geöff­net. Montag ist Ruhe­tag. Reser­vie­run­gen nimmt direkt der Päch­ter unter der Tele­fon­num­mer 07371-1069715 entgegen.
  • Die Nutzung des Grill­plat­zes bedarf einer vorhe­ri­gen Reser­vie­rung in der Verbands­ver­wal­tung unter der Tele­fon­num­mer 07586-920821 oder info@​schwarzachtalseen.​de (i.d.R. Mo-Fr vormittags).
  • Wir bitten alle Besu­cher der Anlage Abstand und Rück­sicht auf andere Gäste zu nehmen.
  • Soll­ten Sie Anzei­chen einer Krank­heit verspü­ren, verzich­ten Sie bitte auf einen Besuch der Anlage.
  • Das Mitfüh­ren von Fahr­rä­der und Hunden ist auf den Liege­wie­sen, Ufer­we­gen und auf der Prome­nade verbo­ten. Das Mitfüh­ren bzw. Fahren ist ausschließ­lich auf dem Park­platz und dem Radweg um die Seen erlaubt.
  • Die weite­ren Bestim­mun­gen in der Benut­zungs­ord­nung des Erho­lungs- und Frei­zeit­zen­trums Schwarz­ach­tal­seen gelten weiterhin.

Wir danken für Ihr Verständ­nis und freuen uns auf Ihren Besuch.