Erholungs- und  Freizeitzentrum Schwarzachtalseen

Erho­lungs- und Frei­zeit­zen­trum Schwarz­ach­tal­seen bis auf Weite­res gesperrt

Um die weitere Ausbrei­tung des Coro­na­vi­rus zumin­dest zu verlang­sa­men hat die Landes­re­gie­rung Baden-Würt­tem­berg mit Wirkung vom 18.03.2020 eine Verord­nung sowie mit Wirkung vom 23.03.2020 eine Zweite Verord­nung erlas­sen, in der gere­gelt ist, dass unter ande­rem der Betrieb von Schwimm­bä­dern, Spaß­bä­dern und ähnli­chen Einrich­tun­gen ab sofort unter­sagt ist. Zu diesen Einrich­tun­gen gehört auch die Frei­zeit­an­lage an den Schwarz­ach­tal­seen. Daher wird die gesamte Anlage bis auf Weite­res für die Öffent­lich­keit gesperrt. Jegli­che Nutzung (u.a. das Angeln) des Bade- sowie Sport­sees einschließ­lich der Prome­nade, des Grill­plat­zes, der Liege­wie­sen, des Wohn­mo­bil­stell­plat­zes und des Park­plat­zes ist unter­sagt. Der Bevöl­ke­rungs­schutz hat aufgrund des Coro­na­vi­rus abso­lu­ten Vorrang. Wir bitten die Besu­cher und Besu­che­rin­nen die bisher erlas­se­nen Verord­nun­gen zu beach­ten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.