Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit Wirkung vom 18.03.2020 eine Verordnung sowie mit Wirkung vom 23.03.2020 eine Zweite Verordnung erlassen, in der geregelt ist, dass unter anderem der Betrieb von Schwimmbädern, Spaßbädern und ähnlichen Einrichtungen ab sofort untersagt ist. Zu diesen Einrichtungen gehört auch die Freizeitanlage an den Schwarzachtalseen. Daher wird die gesamte Anlage bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit gesperrt. Jegliche Nutzung (u.a. das Angeln) des Bade- sowie Sportsees einschließlich der Promenade, des Grillplatzes, der Liegewiesen, des Wohnmobilstellplatzes und des Parkplatzes ist untersagt. Der Bevölkerungsschutz hat aufgrund des Coronavirus absoluten Vorrang. Wir bitten die Besucher und Besucherinnen die bisher erlassenen Verordnungen zu beachten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen bis auf Weiteres gesperrt
- Internationales Schiffsmodell-Schaufahren am 07./08. September 2019
- Schwarzachtalseen weiterhin gesperrt