Für nicht geimpfte oder genesene Personen gilt ab sofort die Testpflicht, unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.
In Beherbergungsbetrieben, wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich. Die Tests können aktuell nicht vor Ort durchgeführt werden; bitte bringen Sie den negativen Testnachweis (einer offiziellen Teststelle, max. 24 h gültig) bei Anreise mit und zeigen ihn bei Verlangen vor. Bei längerem Aufenthalt ist alle 3 Tage ein Test erforderlich. Eine Übersicht der Teststationen in der Region finden Sie z.B. auf www.sig-modell.de und https://www.biberach.de/landratsamt/kreisgesundheitsamt/informationen-ueber-testmoeglichkeiten.html. Sind Sie genesen (max. 6 Monate) oder bereits vollständig geimpft (vor mind. 14 Tagen), zeigen Sie bitte den entsprechenden Nachweis auf Verlangen vor.