Erholungs- und  Freizeitzentrum Schwarzachtalseen

Neue Corona-Verord­nung: 3G-Nach­weis auf Wohnmobilstellplatz

Für nicht geimpfte oder gene­sene Perso­nen gilt ab sofort die Test­pflicht, unab­hän­gig von der aktu­el­len 7-Tage-Inzidenz.

Ausge­nom­men von der Test­pflicht sind Kinder bis einschließ­lich fünf Jahre, Kinder­gar­ten­kin­der und Kinder, die noch nicht einge­schult sind, sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Grund- und weiter­füh­ren­den Schu­len, Schü­le­rin­nen und Schü­ler an Sonder­päd­ago­gi­schen Bildungs- und Bera­tungs­zen­tren (SBBZ) sowie an Berufs­schu­len. Der Nach­weis erfolgt hier im Zwei­fel durch ein entspre­chen­des Ausweis­do­ku­ment wie etwa durch den Kinder­rei­se­pass oder Schülerausweis. 

In Beher­ber­gungs­be­trie­ben, wie Hotels aller Art, Gast­häu­ser, Pensio­nen, Feri­en­woh­nun­gen, Feri­en­häu­ser, Feri­en­parks, Sharing-Unter­künfte wie etwa airbnb-Ange­bote, (Dauer-)Campingplätze und kosten­pflich­tige Wohn­mo­bil-Stell­plätze ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufent­halts erfor­der­lich. Die Tests können aktu­ell nicht vor Ort durch­ge­führt werden; bitte brin­gen Sie den nega­ti­ven Test­nach­weis (einer offi­zi­el­len Test­stelle, max. 24 h gültig) bei Anreise mit und zeigen ihn bei Verlan­gen vor. Bei länge­rem Aufent­halt ist alle 3 Tage ein Test erfor­der­lich. Eine Über­sicht der Test­sta­tio­nen in der Region finden Sie z.B. auf www​.sig​-modell​.de und https://​www​.biber​ach​.de/​l​a​n​d​r​a​t​s​a​m​t​/​k​r​e​i​s​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​m​t​/​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​-​u​e​b​e​r​-​t​e​s​t​m​o​e​g​l​i​c​h​k​e​i​t​e​n​.​h​tml. Sind Sie gene­sen (max. 6 Monate) oder bereits voll­stän­dig geimpft (vor mind. 14 Tagen), zeigen Sie bitte den entspre­chen­den Nach­weis auf Verlan­gen vor.